https://youtu.be/gdDx4TpTvUU
Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:
Vielen Dank, Kollege Dr. Spaniel. – Als nächster Redner spricht Arno Klare von der SPD-Fraktion zu uns.
(Beifall bei der SPD)
Arno Klare (SPD):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn man den Gesetzentwurf in der Ursprungsfassung mit der jetzigen Fassung vergleicht – ach so, ich habe die Maske noch auf,
(Heiterkeit)
Pardon, man ist so daran gewöhnt, man nimmt sie schon gar nicht mehr ab –, dann stellt man fest: Da hat sich verdammt was verändert. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinem Kollegen Björn Simon. Wir beide zusammen haben den Gesetzentwurf wirklich sehr stark verändert.
Ich hatte hier die Formulierung stehen: „Wir haben ihn auf links gedreht“, aber diese Aussage könnte als politische Positionierung gedeutet werden. Also: Wir haben ihn sehr, sehr stark verändert, zum Besseren verändert; das ist der wichtige Punkt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
§ 21h Luftverkehrs-Ordnung war der am meisten kritisierte Paragraf in dem Entwurf. Dieser Paragraf beginnt jetzt mit einem entscheidenden Satz: „Die Benutzung des Luftraums … ist frei …“. Das ist ein Zitat aus § 1 des Luftverkehrsgesetzes, das jetzt in § 21h LuftverkehrsOrdnung wiederholt wird. Das macht deutlich, dass wir erst einmal einen Duktus haben wollen, der erlaubt und der ermöglicht, dass wir keine Litanei von Verboten aufschreiben wollen, wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf der Fall war; das haben wir komplett geändert.
(Beifall bei der SPD)
Ein Hinweis noch mal zu den Luftsportverbänden in Deutschland, die eine hervorragende Arbeit leisten. In der Anhörung – wer da war, hat es gemerkt – hatten zwei Verbände ja sehr unterschiedliche Auffassungen, was § 21f und § 21g der Luftverkehrs-Ordnung betraf. Auch das haben wir, wie ich finde, jetzt in einer vernünftigen Art und Weise harmonisiert, sodass beide Verbände ihrer Arbeit nachgehen können und ihre hervorragende Arbeit, vor allen Dingen Jugendarbeit, fortsetzen können.
Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht über Spielzeug, wie einige glauben, sondern über die Fluginstrumente der Luftfahrt von morgen – darauf ist schon hingewiesen worden –; das reicht von der kleinen Drohne der Dachdeckermeisterin, die damit ein Dach kontrolliert –, hochauflösende Fotos erhält, ohne dass sie draufsteigen muss –, über – auch das gibt es schon, ist schon im Einsatz – einen Drohnenschwarm von 50 bis 100 Drohnen, die bei einem Waldbrand sozusagen einen Regen über dem Gebiet ablassen – auch das gibt es schon – und damit die Löschanstrengungen anderer ergänzen, über Fluggeräte zur Überwachung von Schienenstrecken – das kennen wir – bis hin zu Drohnen, die in 500 Metern Höhe Strom erzeugen. Das kennen viele vielleicht noch nicht; aber es gibt ein paar Leute bei uns, die das schon gesehen haben, zum Beispiel Mathias Stein und Gero Storjohann aus Schleswig-Holstein. In Klixbüll kann man sich das anschauen. Das gibt es bereits. Auch das sind Drohnenanwendungen. Es gibt noch ein bisschen was zu tun für die Kolleginnen und Kollegen, die uns in der nächsten Legislaturperiode folgen: Wir müssen – das gewinnt auf der europäischen Ebene gerade Gestalt; es liegen auch schon Texte dazu vor – in diese Verordnung noch die U-Space-Regulation der europäischen Ebene integrieren; die muss da auftauchen. Wir müssen natürlich – auch das ist in Arbeit, auch das wird geschehen – ein ATM, also ein Air-TrafficManagementsystem, installieren, das diesen U-Space dann auch organisiert und überwacht, diesen Luftraum G, „Golf“ abgekürzt, in dem sich die Drohnen bewegen. Das ist ein gutes Gesetz geworden, dank unserer Arbeit, Björns und meiner, finde ich, und ich bitte darum, dass alle zustimmen. Danke.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)