Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte mit dem Ziel der Luftreinhaltung Fahrverbote für Dieselautos verhängen können. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Arno Klare:
„Für die SPD ist klar: Wir stehen an der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher. Fahrverbote müssen mit allen Mitteln verhindert werden. Wer ein Diesel-Fahrzeug gekauft hat, der hat das in dem berechtigten Glauben getan, dieses Fahrzeug auch über Jahre oder Jahrzehnte fahren zu dürfen. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Handwerker und andere Dienstleister.
Klar ist aber auch: Die massive Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in vielen Städten muss schnell abgestellt werden. Ich erwarte von den Herstellern, dass sie Diesel-PKW zügig auf eigene Kosten technisch nachrüstet. Die Hersteller stehen aber nicht nur finanziell in der Pflicht. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Hardware-Nachrüstung in das System der Fahrzeuge integriert werden kann, um ein optimales Ergebnis zu erzielen: eine Reduzierung der Stickoxide bis zu 90 Prozent ohne Auswirkung auf den Kraftstoffverbrauch. Eine Hardware-Nachrüstung führt nachweislich zu einer wesentlich höheren Reduzierung von Stickoxidemissionen im Vergleich zu einer reinen Software-Lösung. Die Automobilindustrie steht mehr denn je in der Pflicht, ihrer Verantwortung für die Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden!“
Hintergrund:
Nach EU-Recht liegt der zulässige Grenzwert für die Stickoxidbelastung bei 40 Mikrogramm/m³. In Essen wurde 2016 ein Jahresmittelwert von 51 Mikrogramm/m³ gemessen. Mittlerweile ist klar, dass die von den Herstellern angekündigten Softwarenachrüstungen nicht ausreichen, um die Stickoxidbelastung merklich zu senken.